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Das Gelände des Lagers II in der Gegenwart
Übertragung georeferenzierter Lagerinfrastruktur und der Verortung möglicher Grablagen auf ein rezentes Luftbild.
Auf dem Areal, auf dem während des Krieges das Lager II stand, befindet sich heute ein Bauernhof, der in etwa die Fläche einnimmt, auf der bis 1945 das Lager für die Wachmannschaften eingerichtet war. Der Lagerbereich der Gefangenen ist zu landwirtschaftlicher Nutzfläche geworden. Konkret handelt es sich dabei um ein Feld- bzw. Wiesenstück ohne jede Spur der historischen Gegebenheiten an der Bodenoberfläche.
An der südlichen Ecke dieses Areals befindet sich der Friedhof für die im Lager II getöteten Gefangenen. Diese Kriegsgräberstätte ist baumbestanden und eingezäunt.
Eine Rekonstruktion der Gegebenheiten während der Kriegsjahre ist auf der Grundlage von Luftbildern, Fotos, Bauplänen, Planskizzen sowie Akten und Dokumenten aus der Kriegs- und Nachkriegszeit möglich. Aufbau und Struktur des Lagers sind daher bekannt und können unterschiedlichen Zeitabschnitten und Bauphasen des Lagers zugeordnet werden.
Die Massengräber im Lager bzw. in dessen Umfeld lassen sich drei Bereichen zuordnen. In der Nähe des Tores zum Lager der Wachmannschaften (Grablage C) werden Überreste eines Massengrabes vermutet, in dem 1946 insgesamt 13 Leichen gefunden wurden. Im vorderen Bereich des Häftlingslagers ist 1946 ein Massengrab exhumiert worden, in dem sich 46 Leichen befanden (Grablage B). Südlich an das Lagerareal angrenzend, nahe dem heutigen Friedhof, verorten die historischen Quellen drei große Gruben, aus denen 136 Körper geborgen wurden (Grablage A) [vgl. Pantcheff, 1987, S. 102f.]. In diesem Bereich haben die meisten der Erschießungen durch Herold und seine Männer stattgefunden. Entsprechend müssen sich dort die ursprünglichen Gruben befunden haben, in denen die Opfer verscharrt wurden. Möglicherweise sind zudem bei der Umbettung neue Gräber angelegt worden.
Schon die Sichtung einer kleinen Auswahl von Aussagen und Planskizzen, die im Verlauf verschiedener Prozesse gegen die Täter und Mittäter entstanden sind, verdeutlicht indes, dass jede konkrete Benennung die Lage der Massengräber am Rand des Lagergeländes unterschiedlich verortet. Eine georeferenzierte Darstellung der Planskizzen verdeutlicht diese Beobachtung. Dabei ist jedoch zu beachten, dass eine georeferenzierte Darstellung händischer Skizzen, die sich nur vage an maßstabsgetreuen Kartierungen des Lagerstandortes orientieren, stets nur als eine Annäherung an den historischen Kontext interpretiert werden kann.
Alle Aussagen in den Gerichtsakten, die heute im Niedersächsischen Landesarchiv aufbewahrt werden, stimmen zwar darin überein, dass sich Tatort und Gruben (Bereich A) an der Südecke des Lagers außerhalb der Stacheldrahtumzäunung befanden. Die Angaben über die genaue Lage und die Größe der Gruben variieren jedoch beträchtlich. Im Vergleich dazu werden die Grablagen im Häftlingslager (B) und am Eingang zum Lager der Wachmannschaften (C) in unterschiedlichen Quellen übereinstimmend bezeichnet.